Die aktuelle Vorstandschaft

Am 22. September 2022 wurde in der ehemaligen Synagoge in Lichtenfels die neue Vorstandschaft mit zwei gleichberechtigten Vorsitzenden gewählt.



Vorsitzende
Monika Faber

Monika Faber
Tel.: 0 95 71 / 51 27

Vorsitzende
Dr. Sigrid Christeiner

Dr. Sigrid Christeiner
Tel.: 0 95 71 / 64 52

Schriftführer
Alfred Scherbel

Alfred Scherbel
Tel.: 0 95 71 / 75 54 17
Mobil: 01 57 58 31 42 41

Schatzmeisterin
Regina Lorenz

Regina Lorenz
Tel.: 0 95 71 / 47 82


Beisitzerin
Edda Lindner

Edda Lindner
Tel.: 0 95 71 / 81 50 Mobil: 01 57 70 88 61 62

Beisitzer
Klaus Tremel

Klaus Tremel

Beisitzerin
Brigitte Raab

Brigitte Raab
Tel.: 0 95 71 / 41 83

Gerne können Sie die Mitglieder des Vorstandes und Beirats sowie die Ansprechpartner/-innen in den einzelnen Ortschaften (siehe Flyer) kontaktieren.

Über uns:

Die Seniorengemeinschaft für den Landkreis Lichtenfels e.V. will den nachbarschaftlichen Zusammenhalt in den Gemeinden des Landkreises stärken, kommunale Hilfseinrichtungen entlasten und den Seniorinnen und Senioren ein lebenswertes Leben im Alter in gewohnter Umgebung ermöglichen. Sie sorgt zudem für kulturelle und soziale Angebote, die den Alltag der älter werdenden Menschen bereichern, Unter dem Motto „für ein selbstgestimmtes und würdevolles Leben bis ins hohe Alter“ wurde der Verein 2016 gegründet und 2023 um kulturelle und soziale Aktivitäten erweitert.

Er umfasst aktuell ca.350 Mitglieder. Sie können gerne Mitglied werden.

• Laden Sie hierfür den Antrag auf Aufnahme in die Seniorengemeinschaft herunter
• Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie diesen
• Vergessen Sie nicht Ihre Telefonnummer und E-Mail- Adresse (falls vorhanden), anzugeben
• auch die Einzugsermächtigung und Angaben zum Hilfekatalog können gleich ausgefüllt werden
• danach den Antrag abschicken
• Bei Aufnahme erhalten Sie einen Mitgliederausweis der Seniorengemeinschaft

Vereinsgründung

Am 17.März 2016 wurde in der ehemaligen Synagoge in Lichtenfels in einer öffentlichen Versammlung die „Seniorengemeinschaft für den Landkreis Lichtenfels“ von 70 Gründungsmitgliedern und 5 Institutionen ins Leben gerufen. Der gemeinnützige und mildtätige Verein steht unter dem Motto

„für ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben bis ins hohe Alter“. Damit verbindet sich die Absicht, dass sich Bürger und Bürgerinnen mit gleichen Interessen zusammenschließen und gemeinsame Lösungen für anstehende Probleme suchen. Sie unterstützen sich gegenseitig und erhalten bei Bedarf Hilfe von Mitgliedern der Seniorengemeinschaft.

Der Verein wurde ins Vereinsregister beim Amtsgericht Coburg eingetragen und vom Finanzamt als gemeinnützig bestätigt.

Die Geschäftsordnung (PDF)
Satzung (PDF)

Organisationsform des Vereins

Die Seniorengemeinschaft für den Landkreis Lichtenfels ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern in der Organisationsform eines Vereins. Er ist unter den Namen „Seniorengemeinschaft für den Landkreis Lichtenfels e.V. „ im Vereinsregister beim Amtsgericht Coburg eingetragen und vom Finanzamt Coburg als gemeinnützig bestätigt. Die Mitglieder unterstützen sich in der Gestaltung und Bewältigung ihres Alltags durch gegenseitige Dienstleistungen. Leistungen werden nur an Mitgliedern erbracht.

Die Seniorengemeinschaft organisiert die im Hilfekatalog angeführten und gewünschten Hilfen und Leistungen. Das örtliche Angebot durch die freiwilligen Mitarbeiter mit ihren Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkten und die örtliche Nachfrage nach bestimmten Dienstleistungen durch die Mitarbeiter regeln die Tätigkeitsschwerpunkte der Seniorengemeinschaft im Einzelnen.

Die bedarfsorientierten Hilfen werden zu günstigen Stundensätzen vermittelt. Dabei sind alle Tätigkeiten gleichwertig. Mitglieder können sich durch erbrachte Leistungen eine zusätzliche Vorsorge für das Alter aufbauen, bei Bedarf Leistungen in Anspruch nehmen oder sich die Vergütung auszahlen lassen. Auch ein Übertragen des Guthabens ist möglich.

Die Seniorengemeinschaft erwirtschaftet ihre Betriebsaufwendungen über Mitgliedsbeiträge und einen Zuschlag auf Zeitanrechnung und Stundenbezahlung. Der Leistungsempfänger gibt die Vergütung mit einem Zuschlag, der Leistungserbringer erhält die Vergütung ohne den Zuschlag. Die jeweiligen Sätze werden in der Geschäfts- und Beitragsordnung festgelegt.

Die Seniorengemeinschaft unterrichtet ihre Mitglieder regelmäßig. Die Inhalte werden u. a. sein: Aktueller Stand, Erreichtes, Organisation, Ansprechpartner für die verschiedenen Themen, Modifizierung der Leistungsangebote, Verfahren und Abrechnung, Vorstellung neuer Mitglieder, z. B. mit ihrem Angebotsspektrum usw.